Mitgliedschaft

Alles Wichtige über deine Mitgliedschaft beim TV Dieburg!

Kontakt zur Mitgliederverwaltung

Birgit Pfeiffer
Mitglieder- und Übungsleiterverwaltung

E-Mail: mitglieder@tv-dieburg.de

Rund um den Eintritt

Auszug der Vereinssatzung:

§5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Jeder kann Mitglied des Vereins werden. Der Eintritt ist schriftlich, bei nicht geschäftsfähigen Personen vom gesetzlichen Vertreter, zu erklären. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Falls dieser das Aufnahmegesuch nicht binnen einem Monat schriftlich ablehnt, was nur mit Begründung erfolgen kann, gilt die Eintrittserklärung als angenommen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem das Aufnahmegesuch eingegangen ist.

Die Eintrittserklärung könnt ihr euch hier herunterladen oder ihr meldet euch ganz einfach direkt über unsere Homepage an. Solltet ihr das Formular ausgedruckt benötigen, wendet euch bitte an unsere Geschäftsstelle. Bitte füllt pro Familienmitglied eine Eintrittserklärung vollständig aus. Unsere Beiträge findet ihr weiter unten auf dieser Seite unter den „Mitgliedsbeiträgen“ sowie den „Abteilungs- und Zusatzbeiträgen“.  
Bitte nehmt auch die Datenschutzhinweise zur Kenntnis.

Ihr könnt den Eintritt auch online beantragen – Zum Formular!

Unsere aktuelle Eintrittserklärung könnt ihr hier herunterladen:

Mitgliedsbeiträge

Hier findet ihr eine Übersicht der aktuellen Mitgliedsbeiträge.

Bitte beachtet auch die Abteilungs- und Zusatzbeiträge weiter unten auf dieser Seite, die eventuell anfallen können.

unter 18 Jahre*
* sowie ohne eigenes Einkommen bis 25 Jahre

Beitrag mtl.

11,00€ als 1. und 2. Familienmitglied unter 18 Jahre*
8,00 € als 3. Familienmitglied
frei ab dem 4. Familienmitglied

über 18 Jahre unter 65 Jahre

Beitrag mtl.

15,00 € als 1. Familienmitglied/ Einzelmitglied
13,00 € als 2. Familienmitglied

über 65 Jahre

Beitrag mtl.

13,00 € als 1. oder 2. Familienmitglied

Aufnahmegebühr

einmalig 10,00 €

Erwachsene Vereinsmitglieder, die das Sportangebot des Turnvereins 1863 Dieburg e.V. nicht nutzen (Passive Mitglieder) haben die Möglichkeit, einen Vereinsbeitrag in Höhe von 9,00 € monatlich zu zahlen. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand (Geschäftsstelle).

Abteilungs- und Zusatzbeiträge

Diese sind von jedem Mitglied unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder zu zahlen. Kinder unter 9 Jahren sind vom Abteilungs- und Zusatzbeiträgen (Außer Abteilung Basketball und Fechten) befreit. 

Aquasport

Beitrag mtl.

10,00 € mtl. (1mal/Woche)
16,00 € mtl. (2mal/Woche)
13,00 € mtl. Wasservolleyball

Badminton

Beitrag mtl.

2,00 €

Basketball

Beitrag mtl.

6,00 €

Faustball

Beitrag mtl.

2,00 €

Fechten

Beitrag mtl.

6,00 €

Gymnastik & Tanz

Beitrag mtl.

2,00 €

Judo

Beitrag mtl.

2,00 €

Leichtathletik

Beitrag mtl.

2,00 €

Tanzen

Beitrag mtl.

3,50 € unter 18 Jahre
9,50 € über 18 Jahre

Turnen -Gerätturnen-

Beitrag mtl.

2,00 €

Volleyball

Beitrag mtl.

2,00 €

Yoga

Beitrag mtl.

6,00 €

Änderung der Bankverbindung / SEPA-Lastschrift Mandat

Änderungen zum SEPA-Lastschrift-Mandat bzw. Änderungen von Bankverbindungen sind nur schriftlich unter Angabe der Anschrift des Kontoinhabers, der Mitgliedsnummer.

Hierfür könnt ihr das folgende Formular benutzen:

Rund um den Austritt

§ 6   Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Ableben oder Auflösung des Vereins.
(2) Der Austritt ist bis 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres möglich. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Der Ausschluss kann durch Beschluss des Vorstandes angesprochen werden wegen

1. eines schwerwiegenden vereinsschädigenden Verhaltens,
2. einer vorsätzlichen und gröblichen Missachtung der Vereinssatzung oder der Ordnungen,
3. der Nichterfüllung der Beitragspflicht oder anderer finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verein, wenn trotz zweier Mahnungen drei Monate seit Fälligkeit vergangen sind.

Ein Ausschluss wegen Beitragsrückstandes ist jedoch nur dann zulässig, wenn dieser mindestens drei Monate beträgt.

Gegen den Ausschluss ist binnen einem Monat nach Zustellung des Ausschlussbescheides Einspruch an den Gesamtvorstand zulässig. Falls dieser dem Einspruch nicht stattgibt, entscheidet der Ehrenausschuss.

(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein. Satzung, Mitgliedskarte und sonstiges Vereinseigentum sind zurückzugeben. Die Beitragspflicht endet zum Ende des Kalenderhalbjahres, in dem die Mitgliedschaft erlischt. In begründeten Fällen kann der Vorstand auf Antrag einen früheren Zeitpunkt bestimmen.

Ihr könnt euren Austritt auch online beantragen – Zum Formular!